Wir über uns

Das 2. Autonome Frauenhaus existiert seit 1979. Es wird von einem eigenen unabhängigen Verein getragen. Dieser Verein " Frauenselbsthilfe - Frauen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen e.V." wurde am 28.06.1978 gegründet. Der Verein entstand mit einem feministischen Selbstverständnis im Rahmen der Autonomen Frauenbewegung in Deutschland und im Zusammenhang mit der Gründung des 1. Autonomen Frauenhauses Berlin (1977).

Das 2. Autonome Frauenhaus arbeitet seit seiner Eröffnung kontinuierlich in der Anti-Gewalt-Arbeit zur Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen, Mädchen und Jungen. Mehr als 20.000 fanden in den letzten 30 Jahren Schutz und Sicherheit im 2. Autonomen Frauenhaus. Sie wurden von verschiedenen Teams begleitet, Wege aus der Gewaltsituation zu finden und selbstbestimmte Lebensperspektiven zu entwickeln.

Innerhalb von 30 Jahren arbeiteten mehr als 80 Mitarbeiterinnen in unterschiedlichen Teams, denen jeweils bis zu 16 Mitarbeiterinnen angehörten. Inzwischen arbeiten 9 Mitarbeiterinnen in einem interdisziplinären und multikulturellen Team zusammen im 2. Autonomen Frauenhaus.


Prinzipien und Grundsätze unsere Arbeit

Das 2. Autonome Frauenhaus ist rund um die Uhr erreichbar. Gewaltbetroffene Frauen, Mädchen und Jungen werden zu jeder Tages- und Nachtszeit unbürokratisch aufgenommen. (Sollte kein freier Platz zur Verfügung stehen, wird an andere Frauenhäuser und Beratungsstellen vermittelt.) Entscheidendes Kriterium für die Aufnahme ist das Erfahren oder die Androhung von Gewalt. Ausschlaggebend ist zunächst das subjektive Erleben der Frau.

Aufnahmebedingung für gewaltbetroffene Frauen ist die strikte Beachtung der Sicherheitsregeln und die Einhaltung des Drogen- und Alkoholverbots im Haus. Rassistische Übergriffe, Diskriminierungen und aggressives Gewaltverhalten gegenüber anderen Frauen, Kindern oder Mitarbeiterinnen werden im Haus nicht geduldet.

Für die Sicherheit des Frauenhauses und der schutzsuchenden Frauen ist Anonymität ein wichtiger Aspekt. Für das 2. Autonome Frauenhaus heißt das, dass der Aufenthaltsort der Frauen nicht bekannt gegeben wird und ohne ihre Zustimmung keine persönlichen Daten an Behörden weitergegeben werden. Alle - Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen - sind verpflichtet, keine Auskunft über die im Haus lebenden und arbeitenden Frauen oder Vorgänge im Frauenhaus weiterzugeben.

Die Mitarbeiterinnen des 2. Autonomen Frauenhauses gehen in ihrer Arbeit von der spezifischen Lebenssituation von Frauen aus. Unter Berücksichtigung individueller und gesellschaftlicher Diskriminierung von Frauen erfolgt die Beratung parteilich für Frauen und Kinder.

Die Frauen, Mädchen und Jungen werden in der Entwicklung eigener Lebensentwürfe mit der Perspektive auf eine gewaltfreie und selbstbestimmte Zukunft unterstützt. Dabei orientiert sich die Beratungsarbeit an dem, was die jeweilige Frau will und thematisiert. Ebenso wird in der Beratung an die eigenen Ressourcen und individuellen Fähigkeiten angeknüpft und diese gestärkt.

Das Frauenhaus arbeitet nach dem aus der Frauenbewegung entstandenen Selbsthilfeprinzip „Frauen helfen Frauen“. Gleichzeitig ist das Verständnis der Frauen als zu eigenverantwortlichem Handeln fähigen Personen, die ihr Leben selbst gestalten und ihren Alltag selbständig organisieren, wesentlich für die Arbeit im Frauenhaus.
Ausgehend von dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe stellen die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses notwendige Informationen zur Verfügung, auf deren Basis die Frauen ihren Weg selbst wählen und eigenständig Entscheidungen treffen. Darüber hinaus sind die im Frauenhaus lebenden Frauen verantwortlich an den Abläufen im Haus beteiligt. Beispielsweise tragen sie in Form von Telefondiensten dazu bei, dass die Aufnahme betroffener Frauen, Mädchen und Jungen zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Die Mitarbeiterinnen unterstützen die Bewohnerinnen in der Selbstorganisation des täglichen Lebens. Je nach Möglichkeit treffen die Mitarbeiterinnen mit den Bewohnerinnen zusammen die Entscheidungen über die täglichen Belange im Frauenhaus.


Notrufnummer:
 030/374 906 22


Spendenkonto:
Postbank Berlin
BLZ: 100 100 10
Kto: 9402-103


© 2. Autonomes Frauenhaus